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Spenden für Kunst und Kultur
Die Kolleg/innen vom Museumsbund Österreich haben in Kooperation mit dem Bundeministerium für Finanzen und dem Fundraising Verband Österreich Informationen zur verpflichtenden Spendenübermittlung zusammengestellt:
Nach dem Einkommenssteuergesetz sind Museen von "Körperschaften öffentlichen Rechts" und andere Museen von "überregionaler Bedeutung" steuerlich begünstigt.
Während der Spender bisher seine Spende selbst in der Steuererklärung geltend gemacht hat, ist für Spenden, die ab dem Jahr 2017 erfolgend, eine andere Form der steuerlichen Berücksichtigung vorgesehen: Die Spende muss von der empfangenden Organisation (dem Museum) direkt im Wege eines elektronischen Datenaustausches übermittelt werden. Der Spender muss dem Museum seinen Vor- und Zunamen und sein Geburtsdatum bekannt geben. Auf Grund der Datenübemittlung wird die Spende dann automatisch im Steuerbescheid berücksichtigt.
Für den Datenaustausch ist erforderlich, dass sich jedes begünstigte Museum beim Finanzamt 1/23 anmeldet; das hat zur Folge, dass das Museum auf der dafür vorgesehenen Website als spendenbegünstigte Einrichtung ausgewiesen wird.
>>> Blog museumspraxis – FAQ:
zur verpflichtenden Anmeldung beim Finanzamt: http://museumspraxis.at/?p=1180
zur Spendendatenübermittlung: http://museumspraxis.at/?p=1128
zur Gemeinnützigkeit durch Bescheid: http://museumspraxis.at/?p=1093
zum Spendenmarkt in Österreich: http://museumspraxis.at/?p=1084
Weitere Informationen finden Sie
>>> auf der FAQ-Seite des Finanministeriums
>>> auf der Seite des Fundraising Verbands Austria
http://www.fundraising.at/FVAPROJEKTE/SPENDENABSETZBARKEIT/tabid/229/language/de-DE/Default.aspx
ZUM DOWNLOAD:
>>> Die Präsentation von Martin Atzmüller und Thomas Kandl, Finanzministerium
>>> Das Formular Spend1 mit dem dazugehörigen Fragebogen Spend1-m.
Es wird dringend empfohlen, Formular wie Fragebogen auszufüllen und im Finanzamt 1/23 abzugeben!