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ICOM & ICOMOS vereint für die Verwendung von Stickstoff zum Schutz des kulturellen Erbes!

11.12.2019

Museen, Kulturerbestätten und Kulturschaffende in der Europäischen Union haben die letzte Chance, eine EU-Verordnung, die die Verwendung von in situ erzeugtem Stickstoff verbietet, aufzuheben. Als Berufsverbände, die sich dem Schutz des kulturellen Erbes verschrieben haben, ermutigen ICOM und ICOMOS alle Akteure des kulturellen Erbes in einer gemeinsamen Aufforderung, ihre Stimme zu erheben und zu erklären, warum ihrer Meinung nach die EU-Verordnung zum Verbot der Verwendung von in situ erzeugtem Stickstoff zur anoxische Behandlung den Schutz des kulturellen Erbes gefährdet.

 

In situ erzeugter Stickstoff wird üblicher Weise zur Bewahrung von unschätzbaren Sammlungen und Kulturgütern verwendet.

Im Vergleich zu anderen viel gefährlicheren und toxischen Methoden hat der Einsatz von Stickstoff viele Vorteile: Die Methode kann zur Behandlung nahezu aller Kulturgüter eingesetzt werden und weist das günstigste Umwelt- und Gesundheitsprofil auf (Stickstoff/N2 macht 78 Prozent der Luft aus, die wir atmen!) Stickstoff kann bei Objekten angewendet werden, die keiner anderen Behandlung wie Gefrieren oder einer Wärmebehandlung unterzogen werden können, insbesondere bei Objekte aus organischen oder aus kombinierten Materialien. Es gibt keine Alternative zur anoxischen Behandlung, die mit den Erfordernissen der Erhaltung vereinbar wäre.

 

Nach dem Antrag Österreichs auf eine Ausnahmeregelung nach Artikel 55 Absatz 3 wird die Kommission entscheiden, ob eine Ausnahmeregelung gewährt wird oder nicht.

Dabei müssen die Begründung Österreichs sowie andere erhältliche oder von interessierten Parteien bereitgestellte Informationen analysiert werden, insbesondere in Hinblick auf verfügbare Alternativen ( https://echa.europa.eu/documents/10162/9385f270-9922-fd77-7ca0-4ce8d2beea71, https://echa.europa.eu/documents/10162/328299a3-8110-6409-b173-3493bb43370f). Dafür hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der interessierte Kreise aufgefordert werden, Informationen zu möglichen Alternativen für den Schutz des kulturellen Erbes zur Verfügung zu stellen. Die im Rahmen der öffentlichen Konsultation gesammelten Informationen werden bei der Entscheidung über die Gewährung einer Ausnahmeregelung berücksichtigt.

 

Dies ist möglicherweise die letzte Chance, die der Gemeinschaft für Kulturgutschutz auf längere Zeit geboten wird. Einsendeschluss für Ihre Stellungnahme ist der 18. Januar 2020!
Bitte unterstützen Sie unseren Aufruf zur Verwendung von in situ erzeugtem Stickstoff in der öffentlichen Konsultation der EU, die auf der Website der ECHA (European Chemicals Agency) verfügbar ist.
 

Zur Teilnahme an der öffentlichen Konsultation:
http://comments.echa.europa.eu/comments_cms/PCCulturalHeritageDerogation.aspx?SubstanceName=In-situ%20generated%20nitrogen&ProductType=3,4&ECNumber=-&CASNumber=-

 

Zu diesem Zweck und um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir ein kurzes Schreiben verfasst, das Sie im Anhang finden. Bitte verwenden Sie es nach Belieben und nehmen Sie an der öffentlichen Konsultation teil (Institutionen und Einzelpersonen sollten dem Brief ihren Briefkopf hinzufügen und als PDF hochladen, unter IV. Anlagen – Nicht vertrauliche Informationen).

 

Hintergrund:

https://echa.europa.eu/derogations-for-the-protection-of-cultural-heritage/-/substance-rev/24401/term

https://echa.europa.eu/regulations/biocidal-products-regulation/legislation)

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über Ihre Teilnahme an dem Verfahren per E-Mail an n4heritage@icom.museum informieren könnten.
Ihre Unterstützung bei der Verbreitung dieses Aufrufs auf all Ihren Kanälen der Gemeinschaft für kulturelles Erbe ist sehr willkommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

 

Dr. Peter KELLER

Director General of ICOM | Directeur général de l’ICOM | Director general del ICOM

Office │ Bureau: 22 rue de Palestro - 75002 | Paris - France

Headquarters │ Siège: Maison de l’UNESCO - 1 rue Miollis - 75732 Paris Cedex 15 - France

http://icom.museum

Twitter: @ICOMofficiel │ Facebook: http://fb.me/ICOMofficiel

 

 

Marie-Laure Lavenir

Director General of ICOMOS | Directrice générale de l’ICOMOS | Directora general del ICOMOS

International Council on Monuments and Sites

Conseil International des Monuments et des Sites

11 rue du Séminaire de Conflans

94 220 Charenton-le-Pont

France

www.icomos.org

Facebook: https://www.facebook.com/ICOMOSinternational/  | Twitter: @ICOMOS

 

 

Weitere Informationen unter:

https://icom.museum/en/news/icom-icomos-unite-in-call-to-allow-the-use-o...