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BMKÖS - Förderung für Museen 2022
Förderungen im Bereich der Abteilung IV/7
Österreich verfügt über eine vielfältige und reichhaltige Museumslandschaft, die wertvolle Leistungen zur Bewahrung des kulturellen Erbes des Landes erbringt. Museen sammeln, bewahren, beforschen und vermitteln das materielle Erbe. Neben diesen Aufgaben verstehen sich Museen aber auch zunehmend als kulturelle Zentren mit breitgefächertem Veranstaltungs- und Vermittlungsangebot. Hier werden zeitgemäße Fragen nah an den Menschen und der Gesellschaft des Landes im aktuellen Diskurs behandelt.
Die Kunst- und Kultursektion fördert Museen und Institutionen dann, wenn die Museumsarbeit einen gesamtösterreichischen Wirkungskreis hat. Es werden exemplarisch Projekte von Museen im Rahmen eines eigenen Förderprogramms subventioniert. Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Entwicklung der Museumsarbeit in ganz Österreich. Dabei sollen die Förderungen auch Anerkennung und Motivation, insbesondere auch für kleinere Museen, sein.
Wer kann einreichen
Registrierte Museen,
- die bereits ein Museumsgütesiegel haben oder zielgerichtete Maßnahmen zur Erreichung dieses Qualitätsstandards setzen und
- die ökonomisch eigenständig sind. Gefördert werden Institutionen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein volles Geschäftsjahr im Betrieb waren und auch ohne die Subvention des Bundeskanzleramtes wirtschaftlich lebensfähig sind.
Welche Projekte können eingereicht werden
- Kooperationsprojekte
- von Museen untereinander
- von Museen mit anderen Kultureinrichtungen oder Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen
- von Museen mit zivilgesellschaftlichen Initiativen
- Forschungsprojekte zu museumsrelevanten Themenstellungen
- Sammlungspflege
- Spezialprojekte zur Restaurierung, Konservierung und (digitalen) Inventarisierung musealer Objekte
- Maßnahmen zur Objektsicherung
- Vermittlungsprojekte die
- inklusive Zugänge fördern und kulturelle Teilhabe gewährleisten
- den gestalterischen Fokus auf Partizipation, Interdisziplinarität, Chancengleichheit, Diskurs etc. legen
- Ausstellungen, wenn sie
- für die Neupositionierung und für die nachhaltige, langfristige Entwicklung des Museums relevant sind oder
- eine konkrete Maßnahme zur zeitgemäßen Aktualisierung der Präsentation der Sammlung darstellen
Was kann nicht eingereicht werden
- bauliche Maßnahmen
- der Betriebsaufwand von Museen
- der Ankauf musealer Objekte
- Kataloge und andere Publikationen
- Projekte von Museen, die in der Trägerschaft des Bundes sind
Wie und mit welchen Unterlagen kann eingereicht werden
- Das vollständige Ansuchen übermitteln Sie bitte ausschließlich elektronisch an das Abteilungspostfach museumsfoerderung@bmkoes.gv.at
- Bewerbungsformular Museumsförderung (PDF, 693 KB) (PDF, 314 KB) ausgefüllt und unterschrieben
- Kurzbeschreibung des Museums (Geschichte, Leitbild, Schwerpunkt, Museums- und Sammlungskonzept, Entwicklungsperspektive, Art und Anzahl der Veranstaltungen, maximal 3 A4-Seiten)
- Firmenbuchauszug oder Statuten und aktueller Vereinsregisterauszug
- Beschreibung des Projektes, Zeitplan (maximal 5 A4-Seiten)
- ausgefüllte Kostenkalkulation Museumsförderung (XLSX, 28 KB) (Excel, 28 KB)
- bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
Einreichfrist
31. Oktober
Weitere Informationen
- Ausschreibungen
- Formulare
- Info-Blätter
- Förderabrechnung
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Förderungen
Fragen und Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport,
Sektion IV Kunst und Kultur
Abteilung IV/7 – Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
E-Mail: museumsfoerderung@bmkoes.gv.at
Telefon: +43 (0) 1 71 606 851073
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/kulturinitiativen-museen-volks...