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Spendenabsetzbarkeit für Museen
FAQs Automatisierte Spenderdatenweiterleitung
Fundraising Verband Austria
Wie auch im Text der FAQs ersichtlich, handelt es sich hier um eine vorläufige Version, da die rechtlichen Rahmenbedingungen in einigen Bereichen noch unklar/nicht finalisiert sind. Die Sonderausgaben-Durchführungsverordnung befindet sich noch in Begutachtung, einige Punkte werden von uns abgelehnt bzw. wird von Seiten des FVA versucht hier noch Änderungen zu erzielen. Bzgl der Änderung der datenschutzrechtlichen Standard-Muster-Verordnung laufen noch Gespräche.
Die Basis dieser FAQs sind vorwiegend das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015 und der Begutachtungsentwurf (Stand 1.9.2016) betreffend die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Übermittlung von Daten für die Berücksichtigung von Sonderausgaben in der Einkommen-steuerveranlagung (Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Ermangelung der beschlossenen Verordnung mit Stand 1.9.2016 noch nicht fixiert sind und sich auch der Inhalt der FAQs in einigen Punkten noch ändern kann.
Das Dokument ist bewusst als „living paper“ gehalten und wird von Seiten des Fundraising Verband Austria laufend aktualisiert.
Bitte daher die jeweils aktuelle Fassung beachten! Informationen unter: www.fundraising.at
Der Fundraising Verband Austria wird uns über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Kontakt:
Dr. Heidi Scheichenbauer
Referentin für Recht & Steuern
Fundraising Verband Austria
A-1180 Wien, Herbeckstraße 27/Stiege 2 / Tür 3
T: +43 / 1 / 27 65 298
W: www.fundraising.at