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BKA Projektaufruf: Das inklusive Museum

03.03.2016

Museen bewahren das materielle Erbe für die Gesellschaft. Somit sollten Museen auch für alle Menschen zugänglich sein, ungeachtet von Geschlecht, Alter, Leistung, ethnischer Herkunft oder Behinderungen. Die Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt vergibt daher im Jahr 2016 Projektkostenzuschüsse für Vorhaben, die dem Inklusionsgedanken Rechnung tragen.

 

Gesucht werden
innovative Projekte in Museen, die zum Thema „inklusives Museum“ im Jahr 2016 umgesetzt bzw. begonnen werden. Es geht nicht um bauliche Adaptierungen, sondern um Maßnahmen in der Ausstellungsgestaltung, um Vermittlungsformate, Forschungs-projekte und Sammlungskonzepte.

 

Zielsetzung ist
die Förderung neuer innovativer und beispielgebender Projekte der Museumsarbeit, die Barrieren verkleinern oder – im besten Fall – beseitigen und die Zugangsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen ins Museum vergrößern.

 

Einreichberechtigt sind
Einrichtungen mit Sitz in Österreich, die sich nachvollziehbar mit der Museumsdefinition und den Ethischen Richtlinien des International Council of Museums (ICOM) identifizieren.
Einreichungen von Bundeseinrichtungen sowie Einrichtungen, an denen der Bund beteiligt ist, und Projekte, die bereits von der Sektion für Kunst und Kultur gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.

 

Vergeben werden:
-  2 Projektförderungen à EUR 50.000,00
-  8 Projektförderungen à EUR 25.000,00

-  10 Projektförderungen à EUR 10.000,00

 

Kriterien:
- Hohe Qualität
- Schärfung des Bewusstseins für Inklusion
- Überregionales Interesse aufgrund des Innovationscharakters

 

Vergabe:
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den Museumsbeirat innerhalb von vier Monaten nach Ablauf der Einreichfrist. Die BewerberInnen werden schriftlich vom Ergebnis der Sitzung in Kenntnis gesetzt.

 

Einreichunterlagen:
- Förderungsformular Museumsförderung, ausgefüllt und unterschrieben
- Kurzbeschreibung des Museums (Geschichte, Leitbild, Schwerpunkt, Museums- und Sammlungskonzept, Entwicklungsperspektive, Art und Anzahl der Veranstaltungen, jährliche Besucherzahlen; Ausstellungsfläche; Gesamtbudget des Vorjahres; max. 3 A4-Seiten)
- Trägerschaft des Museums (Struktur, verantwortliche Personen hinsichtlich Inhalt und Zeichnungsberechtigung)
- Statuten, Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug
- Beschreibung des Projektes (max. 5 A4-Seiten)
- Kostenkalkulation
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe).

 

Einreichfrist: bis 15. Mai 2016
Einreichung in digitaler Form an: margot.arbeshuber@bka.gv.at
Förderungsformular: http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8008/default.aspx

 

Kontakt:
Margot Arbeshuber
Bundeskanzleramt Österreich / Sektion II: Kunst und Kultur
Abteilung II/7
Concordiaplatz 2
1010 Wien
Telefon: 01-53115-203641
Achtung: Die Homepage wird voraussichtlich in nächster Zeit umgebaut. Sollte der Link zum Formular nicht mehr funktionieren, wenden Sie sich bitte an Frau Arbeshuber