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BKA Museumsförderung 2020

22.07.2019

Die Kunst- und Kultursektion des österreichischen Bundeskanzleramtes fördert Museen und Institutionen dann, wenn die Museumsarbeit einen gesamtösterreichischen Wirkungskreis hat. Es werden exemplarisch Projekte von Museen im Rahmen eines eigenen Förderprogramms subventioniert. Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Entwicklung der Museumsarbeit in ganz Österreich. Dabei sollen die Förderungen auch Anerkennung und Motivation, insbesondere auch für kleinere Museen, sein.

 

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ACHTUNG! - Die Einreichfrist für Projekte im Folgejahr wurde auf 31. Oktober vorverlegt!!!!

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Weitere Informationen:

 https://www.kunstkultur.bka.gv.at/museen-foerderung

 

 

Wer kann einreichen:

Registrierte Museen, die bereits ein Museumsgütesiegel haben oder zielgerichtete Maßnahmen zur Erreichung dieses Qualitätsstandards setzen und die ökonomisch eigenständig sind. Gefördert werden Institutionen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein volles Geschäftsjahr im Betrieb waren und auch ohne die Subvention des Bundeskanzleramtes wirtschaftlich lebensfähig sind.

 

 

Welche Projekte können eingereicht werden:

 

Kooperationsprojekte

- von Museen untereinander

- von Museen mit anderen Kultureinrichtungen oder Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen

- von Museen mit zivilgesellschaftlichen Initiativen

 

Forschungsprojekte zu museumsrelevanten Themenstellungen

 

Sammlungspflege

 

Spezialprojekte zur Restaurierung, Konservierung und (digitalen) Inventarisierung musealer Objekte

 

Maßnahmen zur Objektsicherung

 

Vermittlungsprojekte die

- inklusive Zugänge fördern und kulturelle Teilhabe gewährleisten

- den gestalterischen Fokus auf Partizipation, Interdisziplinarität, Chancengleichheit, Diskurs etc. legen

 

Ausstellungen, wenn sie

- für die Neupositionierung und für die nachhaltige, langfristige Entwicklung des Museums relevant sind oder

- eine konkrete Maßnahme zur zeitgemäßen Aktualisierung der Präsentation der Sammlung darstellen 

 

 

Was kann NICHT eingereicht werden:

bauliche Maßnahmen

der Betriebsaufwand von Museen

der Ankauf musealer Objekte

Kataloge und andere Publikationen

Projekte von Museen, die in der Trägerschaft des Bundes sind

 

 

Wie und mit welchen Unterlagen kann eingereicht werden:

Förderungsformular Museumsförderung (PDF, 262 KB); ausgefüllt und unterschrieben

Kurzbeschreibung des Museums (Geschichte, Leitbild, Schwerpunkt, Museums- und Sammlungskonzept, Entwicklungsperspektive, Art und Anzahl der Veranstaltungen, maximal 3 A4-Seiten)

Firmenbuchauszug oder Statuten und aktueller Vereinsregisterauszug

Beschreibung des Projektes, Zeitplan (maximal 5 A4-Seiten)

ausgefüllte Kostenkalkulation - Museumsförderung (XLSX, 28 KB);

bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden

Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)

 

 

Einreichfrist:

31. Oktober 2019

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Informationen:

 

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)

Richtlinien für die Gewährung von Förderungen für Museen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 330 KB)

Geschäftsordnung für Beiräte und Jurys der Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt (PDF, 60 KB)

Informationsblatt Abrechnungswesen (PDF, 100 KB)

 

Weitere Informationen:

 https://www.kunstkultur.bka.gv.at/museen-foerderung

 

Fragen und Kontakt:

Bundeskanzleramt, Sektion Kunst und Kultur
Abteilung II/7 – Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
E-Mail: museumsförderung@bka.gv.at
Telefon: +43 1 531 15-20 68 79