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BKA Museumsförderung 2020
Die Kunst- und Kultursektion des österreichischen Bundeskanzleramtes fördert Museen und Institutionen dann, wenn die Museumsarbeit einen gesamtösterreichischen Wirkungskreis hat. Es werden exemplarisch Projekte von Museen im Rahmen eines eigenen Förderprogramms subventioniert. Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Entwicklung der Museumsarbeit in ganz Österreich. Dabei sollen die Förderungen auch Anerkennung und Motivation, insbesondere auch für kleinere Museen, sein.
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ACHTUNG! - Die Einreichfrist für Projekte im Folgejahr wurde auf 31. Oktober vorverlegt!!!!
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Weitere Informationen:
https://www.kunstkultur.bka.gv.at/museen-foerderung
Wer kann einreichen:
Registrierte Museen, die bereits ein Museumsgütesiegel haben oder zielgerichtete Maßnahmen zur Erreichung dieses Qualitätsstandards setzen und die ökonomisch eigenständig sind. Gefördert werden Institutionen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein volles Geschäftsjahr im Betrieb waren und auch ohne die Subvention des Bundeskanzleramtes wirtschaftlich lebensfähig sind.
Welche Projekte können eingereicht werden:
Kooperationsprojekte
- von Museen untereinander
- von Museen mit anderen Kultureinrichtungen oder Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen
- von Museen mit zivilgesellschaftlichen Initiativen
Forschungsprojekte zu museumsrelevanten Themenstellungen
Sammlungspflege
Spezialprojekte zur Restaurierung, Konservierung und (digitalen) Inventarisierung musealer Objekte
Maßnahmen zur Objektsicherung
Vermittlungsprojekte die
- inklusive Zugänge fördern und kulturelle Teilhabe gewährleisten
- den gestalterischen Fokus auf Partizipation, Interdisziplinarität, Chancengleichheit, Diskurs etc. legen
Ausstellungen, wenn sie
- für die Neupositionierung und für die nachhaltige, langfristige Entwicklung des Museums relevant sind oder
- eine konkrete Maßnahme zur zeitgemäßen Aktualisierung der Präsentation der Sammlung darstellen
Was kann NICHT eingereicht werden:
bauliche Maßnahmen
der Betriebsaufwand von Museen
der Ankauf musealer Objekte
Kataloge und andere Publikationen
Projekte von Museen, die in der Trägerschaft des Bundes sind
Wie und mit welchen Unterlagen kann eingereicht werden:
Förderungsformular Museumsförderung (PDF, 262 KB); ausgefüllt und unterschrieben
Kurzbeschreibung des Museums (Geschichte, Leitbild, Schwerpunkt, Museums- und Sammlungskonzept, Entwicklungsperspektive, Art und Anzahl der Veranstaltungen, maximal 3 A4-Seiten)
Firmenbuchauszug oder Statuten und aktueller Vereinsregisterauszug
Beschreibung des Projektes, Zeitplan (maximal 5 A4-Seiten)
ausgefüllte Kostenkalkulation - Museumsförderung (XLSX, 28 KB);
bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
Einreichfrist:
31. Oktober 2019
Rechtliche Rahmenbedingungen und Informationen:
Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Richtlinien für die Gewährung von Förderungen für Museen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 330 KB)
Informationsblatt Abrechnungswesen (PDF, 100 KB)
Weitere Informationen:
https://www.kunstkultur.bka.gv.at/museen-foerderung
Fragen und Kontakt:
Bundeskanzleramt, Sektion Kunst und Kultur
Abteilung II/7 – Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
E-Mail: museumsförderung@bka.gv.at
Telefon: +43 1 531 15-20 68 79