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Referentin / Referent, Bundesdenkmalamt Österreich

15.01.2015

Öffentliche Ausschreibung
gem. §§ 20ff des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl Nr. 85/1989

 

Besetzung eines Arbeitsplatzes im Bundesdenkmalamt Wertigkeit A1/1 bzw. v1/1

 

Im Bundesdenkmalamt, Abteilung für Denkmalforschung und Inventarisation, ist die Aufnahme einer Referentin / eines Referenten für einen Arbeitsplatz mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorgesehen. Dienstort ist Wien.

 

Es ist beabsichtigt, diesen Arbeitsplatz ehestmöglich und vorerst befristet zu besetzen.

 

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die wissenschaftliche Erforschung sowie Erfassung und Darstellung des österreichischen Denkmalbestandes nach den Erfordernissen von Denkmalschutz und Denkmalpflege.

 

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des VBG 1948, BGBl. Nr. 86 idgF
2. Abgeschlossenes Studium der Kunstgeschichte; Dissertation und zusätzliche akademische Ausbildung in ergänzenden Bereichen sind erwünscht
3. Befähigung zur wissenschaftlichen Befundung der geschichtlichen, künstlerischen und sonstigen kulturellen Bedeutung von Denkmalen
4. möglichst weitgehende Kenntnisse des österreichischen Denkmälerbestandes
5. fundierte Allgemeinbildung oder Erfahrungen vor allem auf den Gebieten Geschichte, Kulturgeschichte, Öffentlichkeitsarbeit
6. Kommunikations- und Teamfähigkeit
7. Bereitschaft zur Weiterbildung
8. Erfahrungen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
9. Gute EDV-Kenntnisse und Praxis im Umgang mit IT in Forschungsprojekten

 

Neben der Voraussetzung der Z.1 sind die Erfordernisse der Z. 2, 3, 5 sowie 7 unbedingt zu erfüllen.

 

Der Monatsbezug (A1/1) / das Monatsentgelt (v1/1) beträgt € 2.270,30 brutto / €2.427,40 brutto (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe). Während der Ausbildungsphase ist der Monatsbezug / das Monatsentgelt niedriger. Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Schriftliche Bewerbungen haben bis spätestens 15. Jänner 2015 ausschließlich über die Online-Applikation der Jobbörse der Republik zu erfolgen.

Unterabschnitt C des Ausschreibungsgesetzes (Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch) findet Anwendung. Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

 

Fragen von Interessentinnen und Interessenten werden unter der Telefonnummer 01/53115-204241 gerne beantwortet.