Publikationen

Deakzession / Entsammeln

2016

Im Rahmen des ICOM Seminars "Museen und Kulturlandschaften" am 29. April 2016 wurde im Niederösterreichischen Landesmuseum der ICOM Österreich-Leitfaden zur Sammlungsqualifizierung durch Entsammeln vorgestellt.

 

Können Museen den Anspruch, das kulturelle Erbe zu bewahren langfristig erfüllen, wenn Depots überquellen? Entspricht die Bedeutung der vorhandenen Sammlungsbestände aktuellen Ansprüchen an Museen? Welche Wege zur Qualitätsverbesserung der Sammlungen gibt es? An wen können Objekte abgegeben werden? Wie kann entsammelt werden, ohne das in Museen gesetzte Vertrauen zu zerstören? In Österreich fehlten dazu bis dato klare Richtlinien und ICOM Österreich war es ein großes Anliegen, diese Lücke zu schließen und unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und formalen Bestimmungen für die Museumscommunity Österreichs einen praktikablen Leitfaden zu erstellen. Das Bundeskanzleramt  hat uns bei diesem Vorhaben sofort großzügig unterstützt und ICOM Österreich offiziell mit der Ausarbeitung einer solchen Richtlinie beauftragt und diese Publikation damit erst möglich gemacht.

 

Gemeinsam mit vielen renommierten Österreichischen Expert/innen ist es uns nun gelungen, den vorliegenden „ICOM Leitfaden zur Sammlungsqualifizierung durch Entsammeln“ zu verfassen. Federführend bei diesem Vorhaben waren ICOM Österreich Vize-Präsident Mag. Udo Wiesinger und Dr. Helmut Lackner, der Wissenschaftliche Stellvertreter der Geschäftsführung des Technischen Museums Wien. Besonderer Dank gilt dem gesamten Arbeitsgruppe renommierter Expert/innen & dem Redaktionsteam mit Dr. Ilsebill Barta, Mag. Elke Kellner, Mag. Ulrike Vitowec und Mag. Alexandra Wieser. Besonders wichtig war bei Erarbeitung dieser Publikation natürlich auch der Beitrag der höchst erfahrenen Expert/innen des Bundesdenkmalamtes - Präsidentin Prof. Dr. Barbara Neubauer war bei der Präsentation anwesend.

 

 

Der ICOM Leitfaden  zur Deakzession richtet sich an alle österreichischen Museen und definiert nun ganz genau die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um den Prozess einer Deakzession von Objekten überhaupt in Gang setzen zu können. Anhand einer Checklist kann man die einzelnen Schritte einfach durchgehen und findet viele nützliche  Hinweise für die weitere Vorgangsweise. Doch die Deakzession im Museum ist ein absoluter Ausnahmefall, der keinesfalls zur Beeinträchtigung oder Zerstörung des kulturellen Erbes führen darf. Genauso kann er nicht als Rechtfertigung für die Reduzierung personeller oder finanzieller Ressourcen der Museen dienen – ganz im Gegenteil! Denn durch die intensive Auseinandersetzung mit der bestehenden Sammlung, deren vollständiger Inventarisierung und wissenschaftlicher Bearbeitung profitieren das Museum und sein Publikum gleichermaßen.