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Spenden für Kunst und Kultur: Infoveranstaltung in Wien

23. Juni 2017, Volkskundemuseum Wien, Laudongasse 15–19, 1080 Wien

Wege in die Gemeinnützigkeit und Informationen zur verpflichtenden Spendenübermittlung

 

Eine Veranstaltung des Museumsbunds Österreich in Kooperation mit dem Bundeministerium für Finanzen und dem Fundraising Verband Österreich

 

Nach dem Einkommenssteuergesetz sind Museen von "Körperschaften öffentlichen Rechts" und andere Museen von "überregionaler Bedeutung" steuerlich begünstigt.

 

Während der Spender bisher seine Spende selbst in der Steuererklärung geltend gemacht hat, ist für Spenden, die ab dem Jahr 2017 erfolgend, eine andere Form der steuerlichen Berücksichtigung vorgesehen: Die Spende muss von der empfangenden Organisation (dem Museum) direkt im Wege eines elektronischen Datenaustausches übermittelt werden. Der Spender muss dem Museum seinen Vor- und Zunamen und sein Geburtsdatum bekannt geben. Auf Grund der Datenübemittlung wird die Spende dann automatisch im Steuerbescheid berücksichtigt.

 

Für den Datenaustausch ist erforderlich, dass sich jedes begünstigte Museum beim Finanzamt 1/23 anmeldet; das hat zur Folge, dass das Museum auf der dafür vorgesehenen Website als spendenbegünstigte Einrichtung ausgewiesen wird.

 

Viele Neuerungen, viele Fragen! Experten vom Finanzministerium und vom Fundraising Verband Austria geben Antwort:

Dr. Martin Atzmüller und Thomas Kandl, Bundesministerium für Finanzen, Wien
Dr. Heidi Scheichenbauer, Fundraising Verband Austria, Wien    

 

Wege in die Gemeinnützigkeit und verpflichtende Spendenübermittlung
Termine

# 19. Juni, 11 bis 14 Uhr
Salzburg Museum, Gottfried Salzmann Saal, Mozartplatz 1, 5020 Salzburg

 

# 23. Juni, 10 bis 13 Uhr
Volkskundemuseum Wien, Laudongasse 15–19, 1080 Wien

 

Anmeldungen unter info@museumsbund.at

Teilnahme kostenlos!